Bier in Bayern - 500 Jahre Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot - Foto von der Landesausstellung Bier in Bayern

Schon Benjamin Franklin sagte: "Beer is proof that God loves us and wants us to be happy." Auch William Shakespeare erklärte: „Denn eine Kanne Bier - das ist ein Königstrank.“

Die ersten keilschriftliche Aufzeichnungen über Bierrezepte stammen aus der Zeit um 2.000 v. Chr.  Sie beschreiben die Herstellung größerer Mengen, die nicht nur für Götter und Könige bestimmt gewesen sein können. Es sind auch Buchführungen über Abgabe von Getreide aus den staatlichen Lagerhäusern an die "Brauhäuser" erhalten und Rechenschaftsberichte der antiken "Braumeister" darüber, wie viele Biersorten sie aus dem Getreide erzeugt haben - denn es gab schon damals zwischen 12 und 20!
 

In Babylon kannte man 20 verschiedene Biere, auch bei den Griechen und Römern gehörte Bierbrauen zum Alltag. Im alten Ägypten gehörte Bier zum Lohn, fünf Krüge pro Tag standen jedem Arbeiter beim Pyramidenbau zu. Wie bei den Ägyptern, so spielte auch später bei den Germanen das Bier als Opfer für die Götter eine wichtige Rolle.


Der nordische Gott Ägir brachte sich der Sage nach in den Besitz eines großen Kessels und bewirtete die Götter und ihre Gäste mit Bier.
 

Im Mittelalter war es eine Frau, die erkannte, dass Bier das bakteriologisch reinere Getränk war als Wasser und keine Krankheitserreger in sich trug. Die Benediktinerin Hildegard von Bingen (1098 bis 1179) empfahl deshalb: "Trinkt Bier!"


In Europa gehörte Backen und Brauen bis zum Ende des Mittelalters zu den hausfraulichen Pflichten, der Braukessel gehörte zur Mitgift. Die "Dame des Hauses" lud ihre Nachbarinnen zum Bierkränzchen ein. Ein Brauch, aus dem später das Kaffeekränzchen entstand. 
 

Der älteste Nachweis  des Brauens auf deutschem Boden  stammt aus der Zeit um 800 v. Chr. Es handelt sich um Bieramphoren der frühen Hallstattzeit, die 1935 in der Nähe von Kulmbach gefunden wurden.

 

Seit 500 Jahren wird in Deutschland  Bier nach dem Bayerischen Reinheitsgebot gebraut, der weltweit ältesten bis heute gültigen lebensmittelrechtlichen Bestimmung.

 

„Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“
So lautet – in neuhochdeutscher Textfassung – das Bayerische Reinheitsgebot von 1516. Die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. hatten das Reinheitsgebot am 23. April 1516, dem Georgi-Tag, erlassen. Bis heute sind Wasser, Malz (für das Brauen aufbereitetes Getreide), Hopfen und Hefe die einzigen Rohstoffe, die für die Bierherstellung in Bayern verwendet werden. Das Reinheitsgebot  schrieb zunächst ausdrücklich Gerste vor, da der wertvollere Weizen oder Roggen den Bäckern vorbehalten war. Später wurde das Reinheitsgebot erweitert und die Brauer durften auch Weizen verwenden.
 

Doch diese heute bekannteste Fassung des „Reinheitsgebotes“ ist keineswegs der erste Versuch gewesen, die Produktion des bedeutenden Grundnahrungsmittels Bier in geordnete Bahnen zu lenken. Frühe Vorschriften zu Qualität und Preis des Bieres wurden beispielsweise bereits 1156 für Augsburg, 1293 für Nürnberg, 1363 für München und 1447 für Regensburg erlassen. In der zweiten Hälfte des 15. bzw. im frühen 16. Jahrhundert häuften sich dann regionale Vorschriften zur Preisfestsetzung und Herstellung des Bieres.

 

Unmittelbarer Vorläufer des Reinheitsgebotes von 1516 ist eine im Jahr 1493 durch Herzog Georg den Reichen für das damals von ihm regierte Teilherzogtum Niederbayern erlassene „Biersatzordnung“, die die Bierproduktion auf die Rohstoffe Malz, Hopfen und Wasser beschränkte.

 

Bereits in einer „Ordnung des Bräuens“ des Landshuter Stadtrates vom 7.11.1486 heißt es: „Es sollen […] keinerlei Wurzeln, weder Zermetat noch anderes, das dem Menschen schädlich ist oder Krankheit und Wehtagen bringen mag, darein getan werden […]“

 

Als nach dem Ende des Ersten Weltkrieges die Weimarer Republik gegründet wurde, machte Bayern  seine Zugehörigkeit zur Republik davon abhängig, ob das Reinheitsgebot weiterhin im gesamten Reichsgebiet galt.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg schließlich wurde das Reinheitsgebot im Biersteuergesetz (in der Fassung der Bekanntmachung) vom 14.3.1952 in § 9 Abs. 1 verankert.

 

In Deutschland gibt es über 1.300 Brauereien. Mit über 623 Braustätten, davon ein Viertel in Oberfranken,  nimmt Bayern dabei die Spitzenposition ein. Hinzu kommt, dass mehr als 90 Prozent der bayerischen Brauereien unabhängige Familienbetriebe sind. Mit nur vier Zutaten kreieren Bayerns Brauer eine einzigartige Vielfalt: über 40 Biersorten und rund 4.000 Marken.

 

„PROSIT!“ -  Das Wort ist uralt, lateinisch und bedeutet: „Es möge nützen!“

 

Das Haus der Bayerischen Geschichte präsentiert vom 29. April bis 30. Oktober 2016 die Bayerische Landesausstellung 2016 „Bier in Bayern“ in Aldersbach im Passauer Land.

 

Fotos von der Landesausstellung:

 

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